Nutzungsrichtlinien (Acceptable Use Policy)

Zulässige und verbotene Nutzung der SaaS-Plattform Aldric

Version 1.0 — Stand: März 2026

Diese Nutzungsrichtlinien (nachfolgend „AUP") legen fest, welche Nutzungsformen der SaaS-Plattform „Aldric" zulässig sind und welche verboten sind. Die AUP ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und sind Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und der CONPORT Services GmbH.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AUP gelten für alle Nutzer der SaaS-Plattform „Aldric" (nachfolgend „Plattform"), betrieben von der CONPORT Services GmbH, Alte Benninghofer Str. 24, 44263 Dortmund (nachfolgend „Anbieter"). Dies schließt Kunden, deren Mitarbeiter, Auftragnehmer sowie — bei Nutzung der Provider Edition — Sub-Mandanten und deren Nutzer ein.

(2) Die AUP gelten ergänzend zu den AGB des Anbieters. Im Widerspruchsfall haben die AGB Vorrang, sofern in dieser AUP nichts anderes bestimmt ist.

(3) Durch die Nutzung der Plattform erkennt der Nutzer diese AUP an. Kunden sind verantwortlich dafür, dass auch ihre Mitarbeiter, Auftragnehmer und Sub-Mandanten die AUP einhalten.

§ 2 Zulässige Nutzung

(1) Die Plattform darf ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Zwecke des Compliance-Managements genutzt werden. Zulässige Nutzungsformen umfassen insbesondere:

  • Verwaltung und Dokumentation von Compliance-Prozessen und -Richtlinien;
  • Durchführung und Dokumentation von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA);
  • Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des zwischen den Parteien geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrags und in Übereinstimmung mit der DSGVO;
  • Verwaltung von Verarbeitungsverzeichnissen, Risikoregistern und Maßnahmenplänen;
  • Schulung von Mitarbeitern in Compliance-relevanten Themen über die Plattform;
  • Integration der Plattform in eigene Systeme über die bereitgestellten API-Schnittstellen im Rahmen der dokumentierten Nutzungsgrenzen;
  • Nutzung der Provider Edition zur Bereitstellung der Plattform als Dienstleistung gegenüber eigenen Kunden (Sub-Mandanten), sofern dies vertraglich vereinbart ist.

(2) Die Nutzung muss stets im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO, dem BDSG sowie den für den jeweiligen Kunden einschlägigen branchenspezifischen Vorschriften, erfolgen.

§ 3 Verbotene Nutzung

(1) Folgende Nutzungsformen sind ausdrücklich untersagt:

Rechtswidrige Aktivitäten

  • Nutzung der Plattform für rechtswidrige Zwecke oder zur Unterstützung rechtswidriger Aktivitäten;
  • Verarbeitung oder Speicherung rechtswidriger Inhalte, insbesondere kinderpornografisches Material, Inhalte, die Hassbotschaften verbreiten, oder urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne entsprechende Lizenz;
  • Verstoß gegen Exportkontrollvorschriften oder Sanktionsregeln.

Unbefugter Zugriff und Sicherheitsverstöße

  • Unbefugter Zugriff auf Systeme, Konten oder Daten anderer Nutzer oder Mandanten;
  • Umgehung von Authentifizierungs- oder Sicherheitsmechanismen der Plattform;
  • Nutzung fremder Zugangsdaten oder Weitergabe eigener Zugangsdaten an Dritte;
  • Versuche, Sicherheitslücken der Plattform auszunutzen (für die verantwortungsvolle Offenlegung von Sicherheitslücken gilt § 5 Abs. 3).

Technische Beeinträchtigungen

  • Einsatz von Bots, Skripten oder automatisierten Werkzeugen, die die Plattform mit Anfragen überlasten oder deren normalen Betrieb beeinträchtigen (DoS/DDoS-Angriffe);
  • Überschreitung der dokumentierten API-Ratenlimits auf systematische oder missbräuchliche Weise;
  • Upload oder Verbreitung von Schadsoftware, Viren, Trojanern oder sonstigem schadhaften Code über die Plattform;
  • Manipulation von Metadaten, HTTP-Headern oder anderen technischen Parametern zur Verschleierung der Nutzungsherkunft.

Reverse Engineering und Wettbewerbsanalyse

  • Dekompilierung, Disassemblierung oder sonstiges Reverse Engineering der Plattform, soweit dies nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (insb. § 69e UrhG) erlaubt ist;
  • Systematisches Auslesen von Plattforminhalten, Strukturen oder Datenbanken durch Scraping oder vergleichbare Methoden;
  • Nutzung der Plattform zum Zweck der Analyse für die Entwicklung konkurrierender Produkte oder Dienstleistungen.

Unzulässige Weitergabe

  • Weiterverkauf, Sublizenzierung oder sonstige Überlassung des Plattformzugangs an Dritte, ohne dass eine entsprechende vertragliche Vereinbarung (Provider Edition) vorliegt;
  • Bereitstellung der Plattform als eigenständige Dienstleistung gegenüber Dritten außerhalb der vertraglich vereinbarten Provider-Edition-Nutzung.

§ 4 Datenschutz und Sicherheit

(1) Der Kunde ist alleinig verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Daten, die er in die Plattform hochlädt oder über die Plattform verarbeitet. Dies umfasst insbesondere die Sicherstellung einer geeigneten Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen.

(2) Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG, bei der Nutzung der Plattform. Einzelheiten zur Datenverarbeitung durch den Anbieter sind in der Datenschutzerklärung und dem Auftragsverarbeitungsvertrag geregelt.

(3) Nutzer sind verpflichtet, starke, einzigartige Passwörter zu verwenden und diese regelmäßig zu erneuern. Die Aktivierung der Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) wird ausdrücklich empfohlen und kann vom Anbieter für einzelne Editionen verpflichtend vorgeschrieben werden.

(4) Sicherheitsvorfälle, die die Plattform betreffen — insbesondere der Verdacht einer Kompromittierung von Zugangsdaten, unbefugter Zugriff auf Kontodaten oder der Verlust von Authentifizierungsmitteln — sind dem Anbieter unverzüglich unter security@conport.services zu melden. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter bei der Untersuchung und Behebung von Sicherheitsvorfällen zu unterstützen.

§ 5 Systemintegrität

(1) Jede Einwirkung auf die Plattform, die deren ordnungsgemäßen Betrieb beeinträchtigen könnte, ist untersagt. Dies umfasst insbesondere:

  • Einschleusen von Code oder Daten, die die Plattform in ihrer Funktion beeinträchtigen;
  • Manipulation von Datenbank-Abfragen oder API-Parametern zur Umgehung der Zugriffskontrolle (z. B. SQL Injection, Path Traversal);
  • Nutzung von Techniken, die die Performance der Plattform für andere Nutzer messbar verschlechtern.

(2) Die systematische Umgehung von Ratenlimits — etwa durch Rotation von IP-Adressen, verteilte Anfragen oder das Ausnutzen technischer Lücken in der Limitierungslogik — ist untersagt, auch wenn einzelne Anfragen innerhalb der Limits bleiben.

(3) Wer eine Sicherheitslücke in der Plattform entdeckt, ist gebeten, diese verantwortungsvoll über security@conport.services zu melden (Responsible Disclosure), bevor eine Veröffentlichung erfolgt. Der Anbieter verpflichtet sich, gemeldete Schwachstellen zeitnah zu prüfen und — sofern bestätigt — zu beheben. Die Nutzung entdeckter Lücken über das für die Reproduktion notwendige Maß hinaus ist untersagt.

§ 6 Konsequenzen bei Verstößen

(1) Bei Verstößen gegen diese AUP ist der Anbieter berechtigt, nach eigenem Ermessen folgende Maßnahmen zu ergreifen, wobei die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt:

  • Verwarnung: Bei erstmaligen oder geringfügigen Verstößen kann der Anbieter den Kunden schriftlich verwarnen und zur Abhilfe auffordern;
  • Vorübergehende Sperrung: Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kann der Anbieter den Zugang zur Plattform ganz oder teilweise vorübergehend sperren, bis der Verstoß behoben ist;
  • Sofortige Kündigung: Bei besonders schwerwiegenden Verstößen — insbesondere bei rechtswidrigen Aktivitäten, vorsätzlichen Sicherheitsangriffen oder gravierenden Datenschutzverletzungen — ist der Anbieter berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.

(2) Bei einer Kündigung aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Verstoßes gegen diese AUP besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

(3) Der Anbieter behält sich vor, bei unmittelbarer Gefahr für die Sicherheit oder Integrität der Plattform oder anderer Nutzer ohne vorherige Ankündigung zu handeln. In diesem Fall wird der betroffene Kunde so bald wie möglich informiert.

§ 7 Meldung von Verstößen

(1) Verstöße gegen diese AUP durch andere Nutzer können dem Anbieter unter security@conport.services gemeldet werden. Der Anbieter behandelt eingehende Meldungen vertraulich und prüft diese zeitnah.

(2) Für die Meldung von Sicherheitslücken und Schwachstellen gilt § 5 Abs. 3. Allgemeine Supportanfragen sind über die regulären Supportkanäle einzureichen.

§ 8 Änderungen der Nutzungsrichtlinien

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AUP mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern. Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt, entweder per E-Mail oder durch einen deutlich sichtbaren Hinweis in der Plattform.

(2) Die fortgesetzte Nutzung der Plattform nach Ablauf der Ankündigungsfrist gilt als Zustimmung zu den geänderten AUP. Sofern der Kunde den Änderungen nicht zustimmt, steht ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht gemäß den AGB zu.

(3) Bei Änderungen, die ausschließlich der Klarstellung dienen oder dem Kunden keine wesentlichen neuen Pflichten auferlegen, kann der Anbieter die Ankündigungsfrist auf 14 Tage verkürzen.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AUP ist Dortmund, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AUP unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Diese AUP sind in Verbindung mit den AGB, der Datenschutzerklärung und dem Auftragsverarbeitungsvertrag zu lesen. Im Zweifel hat der Inhalt der AGB Vorrang.

Stand: März 2026