Incident-Response-Plan
Verfahren zur Erkennung, Eindämmung und Meldung von Sicherheitsvorfällen
Version 1.0 — Stand: März 2026
Dieser Incident-Response-Plan (nachfolgend „IRP") legt verbindliche Verfahren für CONPORT Services GmbH, Alte Benninghofer Str. 24, 44263 Dortmund (Geschäftsführer: Benjamin Schowe) als Anbieterin der SaaS-Plattform „Aldric" fest. Er gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie beauftragten Dienstleister, die mit der Aldric- Infrastruktur oder Kundendaten in Berührung kommen.
§ 1 Zweck
Dieser Plan verfolgt drei zentrale Ziele:
- Klare, einübbare Verfahren für den Umgang mit Sicherheitsvorfällen etablieren, sodass alle Beteiligten im Ernstfall ohne Abstimmungsaufwand handeln können.
- Einhaltung der gesetzlichen Meldepflichten nach DSGVO Art. 33 (Meldung an die Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden) und Art. 34 (Benachrichtigung betroffener Personen) sicherstellen.
- Schaden für Kunden, Sub-Mandanten und das Unternehmen durch schnelle Eindämmung minimieren.
§ 2 Geltungsbereich
Der Plan gilt für alle Sicherheitsvorfälle, die die Aldric-Plattform, die zugrundeliegende Infrastruktur oder Kundendaten betreffen. Dazu zählen insbesondere:
- Unbefugter Zugriff auf personenbezogene Daten oder Mandantendaten
- Datenverlust oder -korruption
- Kompromittierung von Zugangsdaten oder Systemen
- Vollständige oder teilweise Dienstunterbrechungen durch Angriffe
- Erkannte Angriffs- oder Eindringversuche (auch erfolglose)
- Verstöße gegen interne Sicherheitsrichtlinien
Technische Störungen ohne Sicherheitsrelevanz (z. B. Infrastrukturausfälle durch Hardwaredefekte) fallen unter das Service Level Agreement, nicht unter diesen Plan.
§ 3 Incident-Klassifizierung
Jeder Vorfall wird unmittelbar nach Ersterkennung einer Prioritätsstufe zugeordnet. Die Einstufung bestimmt Reaktionszeit und Eskalationsweg.
| Priorität | Beschreibung | Reaktionszeit | Eskalation |
|---|---|---|---|
| P1 — Kritisch | Datenpanne mit Wirkung auf mehrere Mandanten; vollständiger Systemausfall; aktive Ausnutzung einer Schwachstelle (laufender Angriff) | Sofort (24/7) | Incident Lead + GF sofort; Aufsichtsbehörde innerhalb 72 h |
| P2 — Hoch | Datenpanne mit Wirkung auf einzelnen Mandanten; erhebliche Beeinträchtigung des Dienstes; vermuteter Einbruch (unbestätigt) | Innerhalb 1 Stunde | Incident Lead innerhalb 1 h; GF innerhalb 2 h |
| P3 — Mittel | Geringfügige Dienstunterbrechung mit Sicherheitsbezug; erkannter, gescheiterter Angriffsversuch; Richtlinienverstoß ohne Datenpanne | Innerhalb 4 Stunden | Incident Lead innerhalb 4 h; GF bei Bedarf |
| P4 — Niedrig | Informationell; erkannte Anomalie ohne unmittelbaren Schaden; Verbesserungsbedarf im Prozess identifiziert | Nächster Werktag | Incident Lead zur Kenntnis; Dokumentation |
Die Einstufung kann jederzeit angehoben werden, wenn neue Informationen dies erfordern. Eine Herabstufung ist erst nach Bestätigung der Eindämmung zulässig.
§ 4 Meldekette (72-Stunden-Frist nach DSGVO Art. 33)
Bei jedem Vorfall mit möglicher Wirkung auf personenbezogene Daten läuft ab dem Zeitpunkt der Ersterkennung eine 72-Stunden-Frist für die Meldung an die Aufsichtsbehörde. Die folgende Zeitleiste ist verbindlich:
| Zeitfenster | Maßnahme |
|---|---|
| 0 – 1 h | Ersterkennung und initiale Bewertung; Incident Lead benennen; Priorität festlegen; Incident-Kanal eröffnen |
| 1 – 4 h | Sofortmaßnahmen zur Eindämmung einleiten; initiale Schadensausmaß-Abschätzung; Betroffene Systeme und Datenkategorien vorläufig eingrenzen |
| 4 – 24 h | Detaillierte Untersuchung; feststellen ob personenbezogene Daten betroffen sind und in welchem Umfang; forensische Sicherung |
| 24 – 48 h | Meldung an die Aufsichtsbehörde vorbereiten (Art. 33 DSGVO); Benachrichtigung betroffener Kunden vorbereiten |
| 48 – 72 h | Meldung an LDI NRW einreichen (soweit personenbezogene Daten betroffen); betroffene Personen benachrichtigen, wenn hohes Risiko besteht (Art. 34 DSGVO) |
Sicherheitsvorfälle werden gemeldet an:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW)
Online-Meldeportal: www.ldi.nrw.de
Interner Sicherheitskontakt: security@conport.services
§ 5 Provider-Kaskade (Provider Edition)
Die Aldric-Plattform wird auch als Provider Edition betrieben, bei der Kunden (Provider) ihrerseits Sub-Mandanten verwalten. Für diese Konstellation gilt folgende Kaskade:
- CONPORT informiert den Provider-Kunden innerhalb von 24 Stunden nach Bestätigung eines Vorfalls mit Wirkung auf dessen Mandantenumgebung — unabhängig davon, ob die 72-Stunden-Frist noch läuft.
- Der Provider ist eigenverantwortlich für die Weiterleitung der Information an seine Sub-Mandanten gemäß seiner eigenen Datenschutzverpflichtungen.
- CONPORT stellt dem Provider alle Informationen bereit, die für nachgelagerte Meldungen benötigt werden: Zeitstempel, betroffene Datenkategorien, Betroffenenkreis (soweit ermittelbar), eingeleitete Maßnahmen.
- Provider-Kunden erhalten auf Anfrage Vorlagen für Betroffenenbenachrichtigungen (Art. 34 DSGVO), die an ihre Sub-Mandanten und deren Endnutzer angepasst werden können.
Die Verantwortlichkeiten zwischen CONPORT und dem Provider sind im Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geregelt.
§ 6 Incident-Response-Team
Das Incident-Response-Team setzt sich aus folgenden Rollen zusammen. Für jede Rolle wird eine Vertretung benannt und im internen Verzeichnis gepflegt.
| Rolle | Aufgabe |
|---|---|
| Incident Lead | Gesamtkoordination; Geschäftsführung oder benannte Vertretung; entscheidet über Eskalation und externe Meldung |
| Technical Lead | Technische Untersuchung und Eindämmung; Entwickler oder Ops-Bereitschaft; forensische Sicherung |
| Legal / Compliance | Rechtliche Bewertung; Datenschutzbeauftragter (soweit bestellt); prüft Meldepflicht und formuliert Meldungen |
| Communications | Kundenkommunikation; Statusseite; interne Updates; koordiniert Presseaussagen falls erforderlich |
§ 7 Eindämmung und Behebung
7.1 Sofortmaßnahmen (0 – 4 Stunden)
- Betroffene Systeme oder Mandantenbereiche isolieren (Netzwerksegmentierung, Deaktivierung von Zugängen)
- Kompromittierte Zugangsdaten sofort sperren und rotieren
- Systemzustand sichern (Snapshots, Logs) zur forensischen Nachvollziehbarkeit
- Keine Löschung von Logdaten bis zur Freigabe durch den Incident Lead
7.2 Kurzfristige Maßnahmen (4 – 48 Stunden)
- Schwachstelle schließen (Patch, Konfigurationsänderung, temporäre Abschaltung)
- Wiederherstellung aus validiertem Backup, soweit Datenverlust eingetreten
- Überwachung der betroffenen Systeme auf Folgeaktivität verstärken
- Betroffene Kunden über Statusseite und direkte E-Mail informieren
7.3 Langfristige Maßnahmen (nach Eindämmung)
- Root-Cause-Analyse durchführen und dokumentieren
- Dauerhafte Behebung implementieren und testen
- Sicherheitsmaßnahmen anpassen (siehe auch Sicherheitsrichtlinie)
- Diesen Plan aktualisieren, falls Lücken identifiziert wurden
§ 8 Kommunikation
8.1 Intern
- Sofort nach Klassifizierung: dedizierten Incident-Kanal eröffnen (z. B. gesicherter Chat-Kanal)
- Bei P1 und P2: Statusupdates alle 2 Stunden innerhalb des Incident-Teams
- Vollständige Dokumentation aller Entscheidungen, Maßnahmen und Zeitstempel
8.2 Kunden
- Statusseite (status.aldric.app) wird unverzüglich aktualisiert
- Direkte E-Mail-Benachrichtigung an betroffene Mandanten-Admins
- Abschlussbenachrichtigung nach Behebung mit Zusammenfassung der Maßnahmen
8.3 Aufsichtsbehörde
- Meldung an LDI NRW nach Art. 33 DSGVO, soweit personenbezogene Daten betroffen (Vorlage siehe § 9.1)
- Ggf. Ergänzungsmeldung, wenn nach der Erstmeldung neue Erkenntnisse vorliegen
8.4 Öffentlichkeit
- Öffentliche Aussagen nur, wenn gesetzlich erforderlich oder nach Abwägung kommunikativ geboten
- Freigabe durch Incident Lead und rechtliche Prüfung vor Veröffentlichung
§ 9 Template-Meldungen
9.1 Meldung an die Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO)
An: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW
Art der Verletzung: [Beschreibung, z. B. unbefugter Zugriff auf verschlüsselte Kundendaten]
Zeitpunkt der Ersterkennung: [Datum, Uhrzeit]
Betroffene Datenkategorien: [z. B. E-Mail-Adressen, Vertragsdaten]
Betroffener Personenkreis (ca.): [Anzahl Betroffene / Mandanten]
Mögliche Folgen: [z. B. Identitätsdiebstahl, Reputationsschaden]
Ergriffene Maßnahmen: [z. B. Zugang gesperrt, Passwort-Reset, Patch eingespielt]
Ansprechpartner: CONPORT Services GmbH, Benjamin Schowe, security@conport.services
9.2 Benachrichtigung betroffener Personen (Art. 34 DSGVO)
Betreff: Wichtige Sicherheitsmitteilung zu Ihrem Aldric-Konto
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir müssen Sie über einen Sicherheitsvorfall informieren, von dem auch Ihre Daten
betroffen sein können.
Was ist passiert: [Kurze, verständliche Beschreibung]
Welche Daten betroffen sind: [Datenkategorien]
Was wir unternommen haben: [Maßnahmen]
Was Sie tun sollten: [z. B. Passwort ändern, verdächtige Aktivitäten melden]
Bei Fragen erreichen Sie uns unter security@conport.services.
CONPORT Services GmbH, Alte Benninghofer Str. 24, 44263 Dortmund
§ 10 Nachbereitung
Jeder Vorfall ab Priorität P3 wird innerhalb von 5 Werktagen nach Abschluss in einem Post-Incident-Review aufgearbeitet. Das Review umfasst:
- Vollständige Root-Cause-Analyse: Was hat den Vorfall ausgelöst?
- Zeitleiste des Vorfalls und Bewertung der Reaktionsgeschwindigkeit
- Lessons Learned: Was lief gut, was muss verbessert werden?
- Maßnahmenplan mit Verantwortlichen und Fristen
- Aktualisierung der Sicherheitsrichtlinie und ggf. dieses Plans
Das Review-Dokument wird intern archiviert und ist auf Anfrage der Aufsichtsbehörde vorzulegen (Art. 5 Abs. 2 DSGVO, Rechenschaftspflicht).
§ 11 Übung und Tests
Ein ungetesteter Incident-Response-Plan ist kein Plan. CONPORT verpflichtet sich zu folgenden regelmäßigen Übungen:
- Jährliche Tabletop-Übung: Simuliertes Szenario (z. B. Datenpanne P1) mit dem vollständigen Incident-Response-Team; Dauer ca. 2 Stunden; Ergebnisse werden dokumentiert und in Plan-Aktualisierungen eingearbeitet.
- Halbjährlicher Test der Meldekette: Prüfung, ob alle Kontaktdaten aktuell sind und alle Teammitglieder erreichbar sind; Test der Kommunikationskanäle.
- Jährliche Plan-Revision: Vollständige Überprüfung und ggf. Aktualisierung dieses Plans; Anpassung an geänderte Infrastruktur, gesetzliche Anforderungen oder Erkenntnisse aus Vorfällen.
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Stand: März 2026