Incident-Response-Plan

Verfahren zur Erkennung, Eindämmung und Meldung von Sicherheitsvorfällen

Version 1.0 — Stand: März 2026

Dieser Incident-Response-Plan (nachfolgend „IRP") legt verbindliche Verfahren für CONPORT Services GmbH, Alte Benninghofer Str. 24, 44263 Dortmund (Geschäftsführer: Benjamin Schowe) als Anbieterin der SaaS-Plattform „Aldric" fest. Er gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie beauftragten Dienstleister, die mit der Aldric- Infrastruktur oder Kundendaten in Berührung kommen.

§ 1 Zweck

Dieser Plan verfolgt drei zentrale Ziele:

  • Klare, einübbare Verfahren für den Umgang mit Sicherheitsvorfällen etablieren, sodass alle Beteiligten im Ernstfall ohne Abstimmungsaufwand handeln können.
  • Einhaltung der gesetzlichen Meldepflichten nach DSGVO Art. 33 (Meldung an die Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden) und Art. 34 (Benachrichtigung betroffener Personen) sicherstellen.
  • Schaden für Kunden, Sub-Mandanten und das Unternehmen durch schnelle Eindämmung minimieren.

§ 2 Geltungsbereich

Der Plan gilt für alle Sicherheitsvorfälle, die die Aldric-Plattform, die zugrundeliegende Infrastruktur oder Kundendaten betreffen. Dazu zählen insbesondere:

  • Unbefugter Zugriff auf personenbezogene Daten oder Mandantendaten
  • Datenverlust oder -korruption
  • Kompromittierung von Zugangsdaten oder Systemen
  • Vollständige oder teilweise Dienstunterbrechungen durch Angriffe
  • Erkannte Angriffs- oder Eindringversuche (auch erfolglose)
  • Verstöße gegen interne Sicherheitsrichtlinien

Technische Störungen ohne Sicherheitsrelevanz (z. B. Infrastrukturausfälle durch Hardwaredefekte) fallen unter das Service Level Agreement, nicht unter diesen Plan.

§ 3 Incident-Klassifizierung

Jeder Vorfall wird unmittelbar nach Ersterkennung einer Prioritätsstufe zugeordnet. Die Einstufung bestimmt Reaktionszeit und Eskalationsweg.

Priorität Beschreibung Reaktionszeit Eskalation
P1 — Kritisch Datenpanne mit Wirkung auf mehrere Mandanten; vollständiger Systemausfall; aktive Ausnutzung einer Schwachstelle (laufender Angriff) Sofort (24/7) Incident Lead + GF sofort; Aufsichtsbehörde innerhalb 72 h
P2 — Hoch Datenpanne mit Wirkung auf einzelnen Mandanten; erhebliche Beeinträchtigung des Dienstes; vermuteter Einbruch (unbestätigt) Innerhalb 1 Stunde Incident Lead innerhalb 1 h; GF innerhalb 2 h
P3 — Mittel Geringfügige Dienstunterbrechung mit Sicherheitsbezug; erkannter, gescheiterter Angriffsversuch; Richtlinienverstoß ohne Datenpanne Innerhalb 4 Stunden Incident Lead innerhalb 4 h; GF bei Bedarf
P4 — Niedrig Informationell; erkannte Anomalie ohne unmittelbaren Schaden; Verbesserungsbedarf im Prozess identifiziert Nächster Werktag Incident Lead zur Kenntnis; Dokumentation

Die Einstufung kann jederzeit angehoben werden, wenn neue Informationen dies erfordern. Eine Herabstufung ist erst nach Bestätigung der Eindämmung zulässig.

§ 4 Meldekette (72-Stunden-Frist nach DSGVO Art. 33)

Bei jedem Vorfall mit möglicher Wirkung auf personenbezogene Daten läuft ab dem Zeitpunkt der Ersterkennung eine 72-Stunden-Frist für die Meldung an die Aufsichtsbehörde. Die folgende Zeitleiste ist verbindlich:

Zeitfenster Maßnahme
0 – 1 h Ersterkennung und initiale Bewertung; Incident Lead benennen; Priorität festlegen; Incident-Kanal eröffnen
1 – 4 h Sofortmaßnahmen zur Eindämmung einleiten; initiale Schadensausmaß-Abschätzung; Betroffene Systeme und Datenkategorien vorläufig eingrenzen
4 – 24 h Detaillierte Untersuchung; feststellen ob personenbezogene Daten betroffen sind und in welchem Umfang; forensische Sicherung
24 – 48 h Meldung an die Aufsichtsbehörde vorbereiten (Art. 33 DSGVO); Benachrichtigung betroffener Kunden vorbereiten
48 – 72 h Meldung an LDI NRW einreichen (soweit personenbezogene Daten betroffen); betroffene Personen benachrichtigen, wenn hohes Risiko besteht (Art. 34 DSGVO)

Sicherheitsvorfälle werden gemeldet an:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW)
Online-Meldeportal: www.ldi.nrw.de

Interner Sicherheitskontakt: security@conport.services

§ 5 Provider-Kaskade (Provider Edition)

Die Aldric-Plattform wird auch als Provider Edition betrieben, bei der Kunden (Provider) ihrerseits Sub-Mandanten verwalten. Für diese Konstellation gilt folgende Kaskade:

  • CONPORT informiert den Provider-Kunden innerhalb von 24 Stunden nach Bestätigung eines Vorfalls mit Wirkung auf dessen Mandantenumgebung — unabhängig davon, ob die 72-Stunden-Frist noch läuft.
  • Der Provider ist eigenverantwortlich für die Weiterleitung der Information an seine Sub-Mandanten gemäß seiner eigenen Datenschutzverpflichtungen.
  • CONPORT stellt dem Provider alle Informationen bereit, die für nachgelagerte Meldungen benötigt werden: Zeitstempel, betroffene Datenkategorien, Betroffenenkreis (soweit ermittelbar), eingeleitete Maßnahmen.
  • Provider-Kunden erhalten auf Anfrage Vorlagen für Betroffenenbenachrichtigungen (Art. 34 DSGVO), die an ihre Sub-Mandanten und deren Endnutzer angepasst werden können.

Die Verantwortlichkeiten zwischen CONPORT und dem Provider sind im Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geregelt.

§ 6 Incident-Response-Team

Das Incident-Response-Team setzt sich aus folgenden Rollen zusammen. Für jede Rolle wird eine Vertretung benannt und im internen Verzeichnis gepflegt.

Rolle Aufgabe
Incident Lead Gesamtkoordination; Geschäftsführung oder benannte Vertretung; entscheidet über Eskalation und externe Meldung
Technical Lead Technische Untersuchung und Eindämmung; Entwickler oder Ops-Bereitschaft; forensische Sicherung
Legal / Compliance Rechtliche Bewertung; Datenschutzbeauftragter (soweit bestellt); prüft Meldepflicht und formuliert Meldungen
Communications Kundenkommunikation; Statusseite; interne Updates; koordiniert Presseaussagen falls erforderlich

§ 7 Eindämmung und Behebung

7.1 Sofortmaßnahmen (0 – 4 Stunden)

  • Betroffene Systeme oder Mandantenbereiche isolieren (Netzwerksegmentierung, Deaktivierung von Zugängen)
  • Kompromittierte Zugangsdaten sofort sperren und rotieren
  • Systemzustand sichern (Snapshots, Logs) zur forensischen Nachvollziehbarkeit
  • Keine Löschung von Logdaten bis zur Freigabe durch den Incident Lead

7.2 Kurzfristige Maßnahmen (4 – 48 Stunden)

  • Schwachstelle schließen (Patch, Konfigurationsänderung, temporäre Abschaltung)
  • Wiederherstellung aus validiertem Backup, soweit Datenverlust eingetreten
  • Überwachung der betroffenen Systeme auf Folgeaktivität verstärken
  • Betroffene Kunden über Statusseite und direkte E-Mail informieren

7.3 Langfristige Maßnahmen (nach Eindämmung)

  • Root-Cause-Analyse durchführen und dokumentieren
  • Dauerhafte Behebung implementieren und testen
  • Sicherheitsmaßnahmen anpassen (siehe auch Sicherheitsrichtlinie)
  • Diesen Plan aktualisieren, falls Lücken identifiziert wurden

§ 8 Kommunikation

8.1 Intern

  • Sofort nach Klassifizierung: dedizierten Incident-Kanal eröffnen (z. B. gesicherter Chat-Kanal)
  • Bei P1 und P2: Statusupdates alle 2 Stunden innerhalb des Incident-Teams
  • Vollständige Dokumentation aller Entscheidungen, Maßnahmen und Zeitstempel

8.2 Kunden

  • Statusseite (status.aldric.app) wird unverzüglich aktualisiert
  • Direkte E-Mail-Benachrichtigung an betroffene Mandanten-Admins
  • Abschlussbenachrichtigung nach Behebung mit Zusammenfassung der Maßnahmen

8.3 Aufsichtsbehörde

  • Meldung an LDI NRW nach Art. 33 DSGVO, soweit personenbezogene Daten betroffen (Vorlage siehe § 9.1)
  • Ggf. Ergänzungsmeldung, wenn nach der Erstmeldung neue Erkenntnisse vorliegen

8.4 Öffentlichkeit

  • Öffentliche Aussagen nur, wenn gesetzlich erforderlich oder nach Abwägung kommunikativ geboten
  • Freigabe durch Incident Lead und rechtliche Prüfung vor Veröffentlichung

§ 9 Template-Meldungen

9.1 Meldung an die Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO)

An: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW

Art der Verletzung: [Beschreibung, z. B. unbefugter Zugriff auf verschlüsselte Kundendaten]
Zeitpunkt der Ersterkennung: [Datum, Uhrzeit]
Betroffene Datenkategorien: [z. B. E-Mail-Adressen, Vertragsdaten]
Betroffener Personenkreis (ca.): [Anzahl Betroffene / Mandanten]
Mögliche Folgen: [z. B. Identitätsdiebstahl, Reputationsschaden]
Ergriffene Maßnahmen: [z. B. Zugang gesperrt, Passwort-Reset, Patch eingespielt]
Ansprechpartner: CONPORT Services GmbH, Benjamin Schowe, security@conport.services

9.2 Benachrichtigung betroffener Personen (Art. 34 DSGVO)

Betreff: Wichtige Sicherheitsmitteilung zu Ihrem Aldric-Konto

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir müssen Sie über einen Sicherheitsvorfall informieren, von dem auch Ihre Daten betroffen sein können.

Was ist passiert: [Kurze, verständliche Beschreibung]
Welche Daten betroffen sind: [Datenkategorien]
Was wir unternommen haben: [Maßnahmen]
Was Sie tun sollten: [z. B. Passwort ändern, verdächtige Aktivitäten melden]

Bei Fragen erreichen Sie uns unter security@conport.services.

CONPORT Services GmbH, Alte Benninghofer Str. 24, 44263 Dortmund

§ 10 Nachbereitung

Jeder Vorfall ab Priorität P3 wird innerhalb von 5 Werktagen nach Abschluss in einem Post-Incident-Review aufgearbeitet. Das Review umfasst:

  • Vollständige Root-Cause-Analyse: Was hat den Vorfall ausgelöst?
  • Zeitleiste des Vorfalls und Bewertung der Reaktionsgeschwindigkeit
  • Lessons Learned: Was lief gut, was muss verbessert werden?
  • Maßnahmenplan mit Verantwortlichen und Fristen
  • Aktualisierung der Sicherheitsrichtlinie und ggf. dieses Plans

Das Review-Dokument wird intern archiviert und ist auf Anfrage der Aufsichtsbehörde vorzulegen (Art. 5 Abs. 2 DSGVO, Rechenschaftspflicht).

§ 11 Übung und Tests

Ein ungetesteter Incident-Response-Plan ist kein Plan. CONPORT verpflichtet sich zu folgenden regelmäßigen Übungen:

  • Jährliche Tabletop-Übung: Simuliertes Szenario (z. B. Datenpanne P1) mit dem vollständigen Incident-Response-Team; Dauer ca. 2 Stunden; Ergebnisse werden dokumentiert und in Plan-Aktualisierungen eingearbeitet.
  • Halbjährlicher Test der Meldekette: Prüfung, ob alle Kontaktdaten aktuell sind und alle Teammitglieder erreichbar sind; Test der Kommunikationskanäle.
  • Jährliche Plan-Revision: Vollständige Überprüfung und ggf. Aktualisierung dieses Plans; Anpassung an geänderte Infrastruktur, gesetzliche Anforderungen oder Erkenntnisse aus Vorfällen.

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