NIS2-Assessment

Prüfung der NIS2-Betroffenheit der CONPORT Services GmbH und Umsetzung in der Aldric-Plattform

Version 1.0 — Stand: März 2026

Die NIS2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) ist am 16. Januar 2023 in Kraft getreten und muss bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland erfolgt die Umsetzung durch das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG). Dieses Assessment prüft, ob die CONPORT Services GmbH als Anbieterin der SaaS-Plattform „Aldric" in den Anwendungsbereich fällt, welche Pflichten daraus resultieren und wie die Plattform Kunden bei deren eigener NIS2-Compliance unterstützt.

Dieses Assessment dient der internen Prüfung und stellt keine Rechtsberatung dar. Die finale Einordnung sollte durch einen spezialisierten IT-Sicherheitsberater oder Fachanwalt für IT-Recht bestätigt werden. Geschäftsführung haftet persönlich (§ 38 NIS2UmsuCG).

Teil A: Betroffenheitsanalyse CONPORT Services GmbH

§ 1 Unternehmensprofil

Kriterium CONPORT Services GmbH
Rechtsform GmbH (Sitz: Dortmund, Deutschland)
Tätigkeit SaaS-Plattform für Compliance-Management (Aldric)
Branche IKT-Dienstleistungen / Digitale Infrastruktur
Beschäftigte < 50 (Kleinstunternehmen/Kleinunternehmen)
Jahresumsatz < 10 Mio. EUR
Bilanzsumme < 10 Mio. EUR
Kunden B2B (Unternehmen, Behörden, Beratungshäuser)
Datenverarbeitung Personenbezogene Daten, Compliance-Dokumentation, Risikobewertungen

§ 2 NIS2-Sektorzuordnung

Die NIS2-Richtlinie unterscheidet zwischen Sektoren hoher Kritikalität (Anhang I) und sonstigen kritischen Sektoren (Anhang II). IKT-Dienstleistungsmanagement (B2B) fällt unter Anhang II Nr. 6: Digitale Anbieter, Unterkategorie „Anbieter verwalteter IKT-Dienste" (Managed Service Provider).

Sektor (NIS2) Einordnung Ergebnis
Anhang I Nr. 8: Digitale Infrastruktur Cloud-Computing-Dienste, Rechenzentren Nicht direkt — CONPORT nutzt Cloud-Provider, betreibt kein eigenes RZ
Anhang II Nr. 6: Digitale Anbieter Managed Service Provider (MSP) Potenziell betroffen — SaaS mit Compliance-Daten
Anhang I Nr. 8: IKT-Dienstleistungsmanagement Managed Security Service Provider (MSSP) Nicht zutreffend — kein SOC/SIEM-Dienst

§ 3 Schwellenwert-Prüfung

NIS2 wendet grundsätzlich die KMU-Definition der EU an (Empfehlung 2003/361/EG). Unternehmen fallen in den Anwendungsbereich, wenn sie:

  • Mittleres Unternehmen: ≥ 50 Beschäftigte ODER > 10 Mio. EUR Jahresumsatz UND > 10 Mio. EUR Bilanzsumme
  • Großes Unternehmen: ≥ 250 Beschäftigte ODER > 50 Mio. EUR Umsatz

Ergebnis Schwellenwert:

CONPORT Services GmbH unterschreitet aktuell die Schwellenwerte (< 50 Beschäftigte, < 10 Mio. EUR Umsatz). Eine direkte NIS2-Pflicht besteht derzeit nicht.

§ 4 Ausnahmen und Sonderfälle

Auch unterhalb der Schwellenwerte kann eine Betroffenheit bestehen, wenn:

  • Das Unternehmen als einziger Anbieter eines Dienstes in einem Mitgliedstaat gilt (Art. 2 Abs. 2 lit. b)
  • Eine Störung erhebliche Auswirkungen auf die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit hätte (Art. 2 Abs. 2 lit. d)
  • Das Unternehmen Dienste für wesentliche oder wichtige Einrichtungen erbringt und ein Ausfall deren Betrieb erheblich beeinträchtigen würde (Lieferkettenrisiko)
  • Eine nationale Behörde das Unternehmen individuell benennt

Risikobewertung:

Sofern CONPORT Kunden aus NIS2-regulierten Sektoren bedient (z. B. Energieversorger, Finanzinstitute, Gesundheitswesen), könnten diese als Teil ihrer Lieferketten-Sicherheit NIS2-konforme Maßnahmen von CONPORT einfordern. Dies ist ein indirekter Compliance-Treiber, der de facto NIS2-Niveau erfordert.

§ 5 Zusammenfassung Betroffenheit

Kriterium Status Bewertung
Sektorzugehörigkeit Anhang II Nr. 6 (Digitale Anbieter / MSP) Betroffen
Schwellenwert Beschäftigte < 50 Unterschritten
Schwellenwert Umsatz < 10 Mio. EUR Unterschritten
Direkte NIS2-Pflicht Nein (aktuell)
Indirekte Pflicht (Lieferkette) Kunden aus regulierten Sektoren Wahrscheinlich
Empfehlung Freiwillige Umsetzung auf NIS2-Niveau

Teil B: NIS2-Anforderungen und Umsetzungsstand

Auch ohne direkte Verpflichtung implementiert CONPORT Services GmbH proaktiv Sicherheitsmaßnahmen auf NIS2-Niveau. Die folgende Tabelle zeigt die zehn Kernbereiche gemäß Art. 21 NIS2 und den aktuellen Umsetzungsstand.

§ 6 Risikomanagement (Art. 21 Abs. 2 lit. a)

Maßnahme Status Details
Risikoanalyse IT-Systeme Umgesetzt Regelmäßige Bewertung aller Systemkomponenten, dokumentiert in der Aldric-Plattform
Risikobewertungsmethodik Umgesetzt Systematische Methodik mit Eintrittswahrscheinlichkeit × Schadenshöhe
Risikominderungsplan Umgesetzt Maßnahmenplan mit Verantwortlichkeiten und Fristen
Regelmäßige Überprüfung Geplant Quartalsweise Reviews (bei ISO 27001 Zertifizierung formalisiert)

§ 7 Bewältigung von Sicherheitsvorfällen (Art. 21 Abs. 2 lit. b)

Maßnahme Status Details
Incident-Response-Plan Umgesetzt Dokumentiert unter /de/legal/incident-response/
24h-Frühwarnung Vorbereitet Meldeprozess an BSI definiert (Pflicht: 24h Frühwarnung, 72h Bericht, 1 Monat Abschlussbericht)
Vorfallklassifizierung Umgesetzt Severity-Stufen (Critical/High/Medium/Low) mit definierten Eskalationswegen
Forensische Sicherung Geplant Audit-Log-Retention und forensische Analyse-Fähigkeiten

§ 8 Business Continuity (Art. 21 Abs. 2 lit. c)

Maßnahme Status Details
Backup-Strategie Umgesetzt Tägliche Backups, verschlüsselt, getrennte Speicherorte
Wiederherstellungsplan Umgesetzt RPO < 24h, RTO < 4h (siehe SLA)
Krisenmanagement Umgesetzt Definierte Rollen und Kommunikationsketten
Disaster-Recovery-Tests Geplant Halbjährliche DR-Tests bei Produktionsstart

§ 9 Sicherheit der Lieferkette (Art. 21 Abs. 2 lit. d)

Maßnahme Status Details
Lieferantenbewertung Umgesetzt Cloud-Provider, Open-Source-Abhängigkeiten, Sub-Processors bewertet (siehe Unterauftragsverarbeiter)
Vertragliche Sicherheitsanforderungen Umgesetzt AVV mit allen Sub-Processors, Sicherheitsklauseln in Verträgen
Software-Supply-Chain Teilweise Dependency-Scanning via CI/CD, SBOM in Vorbereitung
LkSG-Konformität Umgesetzt Dokumentiert unter /de/legal/supply-chain-act/

§ 10 Sicherheit bei Entwicklung und Wartung (Art. 21 Abs. 2 lit. e)

Maßnahme Status Details
Secure Development Lifecycle Umgesetzt Code Reviews, automatisierte Tests, CI/CD-Pipeline mit Sicherheitschecks
Schwachstellenmanagement Umgesetzt Automatische Dependency-Updates, CVE-Monitoring
Patch-Management Umgesetzt Kritische Patches innerhalb von 48h, reguläre Updates im 2-Wochen-Zyklus
Penetrationstests Geplant Jährlicher externer Pentest bei Produktionsstart

§ 11 Bewertung der Wirksamkeit (Art. 21 Abs. 2 lit. f)

Maßnahme Status Details
Sicherheitsaudits Geplant Interne Audits quartalsweise, externe Audits jährlich (ISO 27001 Ziel)
KPI-Messung Teilweise Uptime-Monitoring, Incident-Metriken, MTTR-Tracking
Management-Review Geplant Quartalsweiser Sicherheitsbericht an Geschäftsführung

§ 12 Cyberhygiene und Schulungen (Art. 21 Abs. 2 lit. g)

Maßnahme Status Details
Sicherheitsrichtlinien Umgesetzt Dokumentiert unter /de/legal/security-policy/
Mitarbeiterschulungen Umgesetzt Onboarding-Schulung, jährliche Auffrischung, Phishing-Awareness
GF-Schulung Geplant NIS2 fordert explizit Schulung der Leitungsorgane (Art. 20 Abs. 2)
Passwort-Policy Umgesetzt MFA für alle Systeme, Passwort-Manager verpflichtend

§ 13 Kryptografie und Verschlüsselung (Art. 21 Abs. 2 lit. h)

Maßnahme Status Details
Verschlüsselung in Transit Umgesetzt TLS 1.2+ für alle Verbindungen, HSTS aktiviert
Verschlüsselung at Rest Umgesetzt AES-256 für Datenbank und Objektspeicher
Schlüsselmanagement Umgesetzt Getrennte Schlüssel pro Mandant, regelmäßige Rotation
Kryptografie-Policy Umgesetzt Mindeststandards definiert (keine veralteten Algorithmen)

§ 14 Zugangssteuerung und Asset-Management (Art. 21 Abs. 2 lit. i)

Maßnahme Status Details
RBAC / Zugangssteuerung Umgesetzt Rollenbasierte Zugriffskontrolle auf Modul/Funktions/Datensatzebene
Multi-Faktor-Authentifizierung Umgesetzt MFA über Keycloak (TOTP, WebAuthn)
Mandantentrennung Umgesetzt PostgreSQL Row-Level Security (RLS) auf allen Tabellen
Asset-Inventar Teilweise IT-Asset-Verzeichnis in Vorbereitung

§ 15 Sichere Kommunikation (Art. 21 Abs. 2 lit. j)

Maßnahme Status Details
Sichere Authentifizierung Umgesetzt OAuth 2.0 / OpenID Connect über Keycloak, JWT-basiert
Netzwerksegmentierung Umgesetzt Kubernetes-Netzwerkpolicies, getrennte Namespaces
Notfallkommunikation Vorbereitet Redundante Kommunikationskanäle für Krisensituationen definiert

Teil C: Meldepflichten

§ 16 NIS2-Meldepflichten an das BSI

Sollte CONPORT künftig direkt unter NIS2 fallen (z. B. durch Wachstum oder behördliche Benennung), gelten folgende Meldepflichten gemäß Art. 23 NIS2 bzw. § 32 NIS2UmsuCG:

Frist Meldung Inhalt
24 Stunden Frühwarnung Erste Meldung an BSI über erheblichen Sicherheitsvorfall (Verdacht genügt)
72 Stunden Vorfallmeldung Bewertung des Vorfalls, Schwere, Auswirkungen, Kompromittierungsindikatoren
1 Monat Abschlussbericht Detaillierte Beschreibung, Ursachenanalyse, Abhilfemaßnahmen, grenzüberschreitende Auswirkungen

Auch ohne direkte Pflicht bereitet CONPORT diese Prozesse vor, da regulierte Kunden vertraglich äquivalente Meldefristen einfordern können.

§ 17 Registrierungspflicht

Wesentliche und wichtige Einrichtungen müssen sich beim BSI registrieren (§ 33 NIS2UmsuCG). Aktuell besteht für CONPORT keine Registrierungspflicht. Bei Überschreitung der Schwellenwerte oder behördlicher Benennung wird die Registrierung unverzüglich vorgenommen.

Teil D: Geschäftsführerhaftung

§ 18 Persönliche Haftung nach NIS2

Ein wesentliches Element der NIS2-Richtlinie ist die persönliche Haftung der Geschäftsführung (Art. 20 NIS2, § 38 NIS2UmsuCG):

  • Leitungsorgane müssen die Risikomanagement-Maßnahmen billigen und deren Umsetzung überwachen
  • Leitungsorgane müssen an Cybersicherheitsschulungen teilnehmen
  • Bei Verstößen können Leitungsorgane persönlich haftbar gemacht werden
  • Bußgelder: bis zu 10 Mio. EUR oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes (wesentliche Einrichtungen) bzw. 7 Mio. EUR oder 1,4% (wichtige Einrichtungen)

Handlungsbedarf Geschäftsführung:

Auch wenn CONPORT aktuell nicht direkt verpflichtet ist, sollte die Geschäftsführung die NIS2-Schulungspflicht freiwillig erfüllen und die Sicherheitsmaßnahmen formell billigen. Bei Wachstum über die Schwellenwerte gilt die Haftung sofort.

Teil E: Die Aldric-Plattform als NIS2-Werkzeug

§ 19 NIS2-Compliance für Kunden

Die Aldric-Plattform unterstützt Kunden, die selbst unter NIS2 fallen, bei der Erfüllung ihrer Pflichten:

NIS2-Anforderung Aldric-Modul Funktion
Risikomanagement (Art. 21 lit. a) Risiko-Modul Risikoanalyse, Bewertung, Maßnahmentracking
Incident Response (Art. 21 lit. b) Incident-Modul Vorfallerfassung, Eskalation, BSI-Meldefristen-Tracking
Business Continuity (Art. 21 lit. c) TOM-Modul Dokumentation technisch-organisatorischer Maßnahmen
Lieferkettensicherheit (Art. 21 lit. d) Lieferanten-Modul Lieferantenbewertung, Risiko-Scoring, Vertragsüberwachung
Schwachstellenmanagement (Art. 21 lit. e) Audit-Modul Audit-Trail, Änderungsprotokollierung
Wirksamkeitsbewertung (Art. 21 lit. f) Dashboard Compliance-Score, KPI-Übersicht, Trendanalysen
Schulungsnachweis (Art. 21 lit. g) Schulungs-Modul Schulungsverwaltung, Teilnahmebestätigung, Ablauferinnerung
Dokumentation (Art. 21 allg.) Dokumenten-Modul Versionierung, Freigabe-Workflows, Aufbewahrungsfristen

§ 20 NIS2-Berichtsvorlagen

Aldric stellt vorkonfigurierte Berichtsvorlagen bereit, die den NIS2-Meldepflichten entsprechen:

  • Frühwarnung (24h): Strukturiertes Formular mit allen Pflichtfeldern gemäß Art. 23 Abs. 4 lit. a
  • Vorfallmeldung (72h): Erweiterte Bewertung mit Schwere-Einstufung und Indikatoren
  • Abschlussbericht (1 Monat): Vollständiger Bericht mit Ursachenanalyse und Maßnahmen
  • NIS2-Compliance-Report: Übersicht aller umgesetzten Maßnahmen zu Art. 21

Handlungsempfehlungen

§ 21 Sofortmaßnahmen (0-3 Monate)

  1. GF-Schulung: Cybersicherheitsschulung für Geschäftsführung durchführen
  2. Formelle Billigung: GF billigt Sicherheitsstrategie und Risikomanagement schriftlich
  3. GAP-Analyse: Detaillierte Prüfung aller 10 NIS2-Bereiche gegen IST-Stand
  4. Schwellenwert-Monitoring: Prozess zur Überwachung von Beschäftigtenzahl und Umsatz einrichten

§ 22 Mittelfristige Maßnahmen (3-12 Monate)

  1. ISO 27001: Zertifizierung starten (deckt viele NIS2-Anforderungen ab)
  2. SBOM: Software Bill of Materials erstellen und pflegen
  3. Penetrationstests: Ersten externen Pentest beauftragen
  4. DR-Tests: Disaster-Recovery-Tests durchführen und dokumentieren
  5. BSI-Meldeprozess: Meldeprozess formalisieren und testen

Schlussbestimmungen

Dieses Assessment wird jährlich oder bei wesentlichen Änderungen (Wachstum, neue Regulierung, Sicherheitsvorfälle) aktualisiert. Die nächste Überprüfung ist für Q3 2026 geplant.

Anbieter:
CONPORT Services GmbH
Alte Benninghofer Str. 24
44263 Dortmund
Geschäftsführer: Benjamin Schowe
E-Mail: info@conport.de
Telefon: +49 (0) 2304 6070060

Referenzen: NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555 | BSI zu NIS2 | Informationssicherheit | Incident Response Plan