Informationssicherheitsrichtlinie
Information Security Policy der Aldric-Plattform
Version 1.0 — Stand: März 2026
CONPORT Services GmbH
Alte Benninghofer Str. 24
44263 Dortmund
Geschäftsführer: Benjamin Schowe
§ 1 Zweck und Geltungsbereich
Diese Informationssicherheitsrichtlinie legt die verbindlichen Grundsätze und Anforderungen für den Schutz der Informationswerte der CONPORT Services GmbH und der auf der SaaS-Plattform „Aldric" verarbeiteten Kundendaten fest.
Ziel ist der Schutz der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit aller verarbeiteten Informationen — unabhängig davon, ob sie in digitaler oder physischer Form vorliegen.
Diese Richtlinie gilt für:
- alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der CONPORT Services GmbH
- externe Auftragnehmer, Berater und Dienstleister mit Zugang zu Systemen oder Daten
- alle IT-Systeme, Anwendungen und Infrastrukturkomponenten, die im Rahmen der Aldric-Plattform betrieben werden
- Daten aller Mandanten, die die Aldric-Plattform nutzen
§ 2 Informationssicherheitsziele
2.1 CIA-Schutzziele
- Vertraulichkeit (Confidentiality): Informationen sind nur für autorisierte Personen zugänglich. Mandantendaten sind strikt voneinander isoliert. Unbefugter Zugriff wird durch technische und organisatorische Maßnahmen verhindert.
- Integrität (Integrity): Informationen sind vollständig, korrekt und unverändert. Manipulationen werden durch Audit-Logging mit Hash-Chains erkannt und dokumentiert. Eingaben werden auf Ebene der API validiert.
- Verfügbarkeit (Availability): Systeme und Daten stehen autorisierten Nutzern im vereinbarten Umfang zur Verfügung. Ausfallzeiten werden minimiert; Verfügbarkeitsziele sind in der SLA definiert.
2.2 Compliance-Ziele
- Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO / Art. 32)
- Einhaltung einschlägiger nationaler und internationaler Sicherheitsstandards
- Erfüllung der vertraglichen Sicherheitszusagen gegenüber Kunden (siehe AVV)
- Erreichung der in der SLA definierten Verfügbarkeitsziele
§ 3 Organisation der Informationssicherheit
3.1 Verantwortlichkeiten
- Geschäftsführung: Die Geschäftsführung (Benjamin Schowe) trägt die Gesamtverantwortung für Informationssicherheit und stellt die erforderlichen Ressourcen bereit.
- Informationssicherheitsbeauftragter (ISB): Die Geschäftsführung benennt einen Informationssicherheitsbeauftragten, der die Umsetzung dieser Richtlinie koordiniert, Sicherheitsvorfälle bewertet und als zentraler Ansprechpartner für Sicherheitsfragen fungiert.
- Alle Mitarbeiter: Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, diese Richtlinie einzuhalten, Sicherheitsvorfälle unverzüglich zu melden und an Schulungsmaßnahmen teilzunehmen.
3.2 Jährliche Schulung
Alle Mitarbeiter und relevanten externen Auftragnehmer nehmen mindestens einmal jährlich an einer Informationssicherheitsschulung teil. Neue Mitarbeiter erhalten eine Sicherheitseinweisung im Rahmen des Onboardings (§ 13).
§ 4 Zugriffskontrolle
4.1 Rollenbasierte Zugriffskontrolle (RBAC)
Die Aldric-Plattform implementiert eine feingranulare rollenbasierte Zugriffskontrolle auf drei Ebenen:
- Modulebene: Zugriff auf einzelne Compliance-Module (z.B. DSFA, AVV, Audit)
- Funktionsebene: Lesen, Schreiben, Genehmigen, Exportieren innerhalb eines Moduls
- Datensatzebene: Zugriff auf einzelne Datensätze basierend auf Rolle und Zuständigkeit
4.2 Authentifizierung
- Authentifizierung erfolgt ausschließlich über Keycloak (OpenID Connect / JWT)
- Single Sign-On (SSO) wird unterstützt
- Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) wird für Administratorkonten dringend empfohlen und kann mandantenweise vorgeschrieben werden
- Token-Laufzeiten und Sitzungs-Timeouts sind konfigurierbar
- Brute-Force-Schutz mit automatischem Rate-Limiting ist aktiv
4.3 Minimales Berechtigungsprinzip
Zugriffsrechte werden nach dem Prinzip der minimalen Berechtigung (Least Privilege) vergeben. Benutzer erhalten nur die Berechtigungen, die für ihre konkrete Aufgabe erforderlich sind.
4.4 Regelmäßige Zugriffsüberprüfung
Berechtigungen werden quartalsweise überprüft. Nicht mehr benötigte Zugriffsrechte werden unverzüglich entzogen. Beim Ausscheiden von Mitarbeitern oder Auftragnehmern werden alle Zugriffsrechte am letzten Arbeitstag deaktiviert.
§ 5 Datenisolierung und Mandantentrennung
5.1 Row-Level Security (RLS)
Die Mandantentrennung wird durch PostgreSQL Row-Level Security (RLS)
auf Datenbankebene technisch erzwungen. Jede Tabelle enthält eine tenant_id,
und alle Datenbankabfragen werden automatisch durch RLS-Policies auf den jeweiligen
Mandanten gefiltert — unabhängig von der Anwendungslogik.
5.2 JWT-basierte Mandantenidentifikation
Die tenant_id eines Nutzers wird ausschließlich aus dem verifizierten
JWT-Token abgeleitet, der von Keycloak ausgestellt wird. Eine
Manipulation durch Client-seitige Anfragen ist technisch ausgeschlossen — die
Anwendung akzeptiert keine mandantenbezogenen Parameter aus dem Request-Body oder
der URL.
5.3 Cross-Tenant-Schutz
Ein mandantenübergreifender Datenzugriff ist durch das Zusammenspiel von RLS, JWT-Validierung und RBAC technisch verhindert. Auch bei Fehlkonfigurationen auf Anwendungsebene verhindert die Datenbankschicht jede Offenlegung fremder Mandantendaten.
§ 6 Verschlüsselung
6.1 Datenübertragung
- Alle Verbindungen zwischen Clients und der Plattform sind mit TLS 1.2 oder höher verschlüsselt
- HTTP-Verbindungen werden auf HTTPS umgeleitet; unsichere Protokolle sind deaktiviert
- Alle internen Service-to-Service-Verbindungen (inkl. Datenbankverbindungen) sind verschlüsselt
6.2 Daten im Ruhezustand
- Dateien und Objekte werden verschlüsselt in MinIO (S3-kompatibel) gespeichert
- Datenbankbackups werden verschlüsselt abgelegt
- Passwörter werden mit bcrypt gehasht und niemals im Klartext gespeichert
6.3 Schlüsselverwaltung
Kryptografische Schlüssel werden sicher verwahrt und regelmäßig rotiert. Ablauf- und Rotationszyklen werden dokumentiert.
§ 7 Netzwerksicherheit
- Firewall-Regeln: Nur notwendige Ports und Protokolle sind offen; nicht benötigte Dienste sind deaktiviert
- Netzwerksegmentierung: Produktions-, Test- und Entwicklungsumgebungen sind netzwerktechnisch voneinander getrennt
- Intrusion Detection: Anomalien im Netzwerkverkehr werden erkannt und gemeldet
- DDoS-Schutz: Schutzmaßnahmen gegen Distributed-Denial-of-Service-Angriffe sind aktiv
- Rate Limiting: API-Endpunkte sind gegen Missbrauch durch Rate-Limiting geschützt
- Administrativer Zugang: SSH-Zugang zu Produktionssystemen erfolgt ausschließlich über SSH-Key-Authentifizierung; Passwort-Login ist deaktiviert
§ 8 Protokollierung und Überwachung
8.1 Audit-Logging
Die Plattform protokolliert lückenlos alle sicherheitsrelevanten Aktionen, darunter:
- Anmeldungen und fehlgeschlagene Authentifizierungsversuche
- Zugriffe auf und Änderungen an sicherheitsrelevanten Datensätzen
- administrative Aktionen (Rollenzuweisung, Konfigurationsänderungen)
- Exporte und Datendownloads
8.2 Integritätsschutz durch Hash-Chains
Audit-Log-Einträge sind durch verkettete Hashes (Hash-Chains) gegen nachträgliche Manipulation geschützt. Jeder Logeintrag enthält den Hash seines Vorgängers, sodass Lücken oder Änderungen im Protokoll zuverlässig erkannt werden.
8.3 Log-Aufbewahrung und Monitoring
- Logs werden mindestens 90 Tage aufbewahrt
- Sicherheitsrelevante Ereignisse werden automatisch erkannt und lösen Alarme aus
- Kritische Systemkomponenten werden kontinuierlich überwacht (Monitoring & Alerting)
§ 9 Datensicherung
- Automatisierte Backups: Täglich automatisierte Sicherungen aller Produktionsdaten
- Verschlüsselte Speicherung: Backups werden verschlüsselt und getrennt vom Produktionssystem abgelegt
- Aufbewahrungszeiten: Tagesbackups 30 Tage, Monatsbackups 12 Monate
- Wiederherstellungstests: Backup-Wiederherstellungen werden regelmäßig getestet und dokumentiert
- RTO/RPO: Recovery Time Objective (RTO) und Recovery Point Objective (RPO) sind in der SLA verbindlich definiert
- Point-in-Time Recovery: Für die Datenbank steht eine zeitpunktgenaue Wiederherstellung zur Verfügung
§ 10 Schwachstellenmanagement
10.1 Patch-Management
- Abhängigkeiten (Libraries, Frameworks, Betriebssystem-Pakete) werden regelmäßig aktualisiert
- Kritische Sicherheitslücken (CVSS ≥ 9.0) werden innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden gepatcht
- Hochgradige Sicherheitslücken (CVSS 7.0–8.9) werden innerhalb von 7 Tagen behoben
10.2 Automatisiertes Schwachstellen-Scanning
Automatisierte Vulnerability-Scans werden regelmäßig ausgeführt und Ergebnisse dokumentiert. Bekannte Schwachstellen in eingesetzten Komponenten werden über Dependency-Auditing-Tools kontinuierlich überwacht.
10.3 Responsible Disclosure
Sicherheitslücken können verantwortungsvoll an security@conport.services gemeldet werden. Gemeldete Schwachstellen werden unverzüglich bewertet und behoben. Meldende Personen erhalten eine Bestätigung innerhalb von 5 Werktagen.
§ 11 Physische Sicherheit
- EU-Rechenzentren: Alle Produktionsdaten werden ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union verarbeitet und gespeichert
- ISO 27001-Zertifizierung: Die eingesetzten Rechenzentren sind nach ISO 27001 oder einem gleichwertigen Standard zertifiziert
- Physische Zugangskontrolle: Rechenzentrumszugang ist auf autorisiertes Personal beschränkt (biometrische Kontrollen, Videoüberwachung, 24/7-Sicherheitspersonal)
- Räumlichkeiten CONPORT: Büroräume sind gegen unbefugten Zutritt gesichert; Bildschirmsperren sind vorgeschrieben
§ 12 Incident Management
12.1 Incident Response Plan
Sicherheitsvorfälle werden gemäß dem detaillierten Incident Response Plan behandelt. Dieser definiert Erkennungs-, Eingrenzungs-, Behebungs- und Nachsorgeprozesse.
12.2 DSGVO-Meldepflicht
Datenschutzverletzungen werden der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß Art. 33 DSGVO innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden gemeldet, sofern ein Risiko für betroffene Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Kunden werden unverzüglich — spätestens innerhalb von 24 Stunden — über sie betreffende Vorfälle informiert (siehe auch AVV § 7).
12.3 Eskalationsmatrix
Eine interne Eskalationsmatrix legt für jeden Schweregrad (P1–P4) fest, welche Personen zu benachrichtigen sind und welche Maßnahmen innerhalb welcher Frist einzuleiten sind. Die Eskalationsmatrix ist Bestandteil des Incident Response Plans.
§ 13 Schulung und Sensibilisierung
- Jährliche Pflichtschulung: Alle Mitarbeiter absolvieren jährlich eine Informationssicherheitsschulung, die aktuelle Bedrohungen, Richtlinien und technische Maßnahmen behandelt.
- Onboarding-Einweisung: Neue Mitarbeiter und externe Auftragnehmer erhalten vor dem ersten Systemzugang eine Sicherheitseinweisung und bestätigen die Kenntnisnahme dieser Richtlinie schriftlich.
- Phishing-Sensibilisierung: Regelmäßige Phishing-Simulationen und Sensibilisierungsmaßnahmen schulen Mitarbeiter im Umgang mit Social-Engineering-Angriffen.
- Dokumentation: Schulungsnachweise werden für jeden Mitarbeiter archiviert.
§ 14 Überprüfung und Aktualisierung
Diese Richtlinie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert:
- Jährliche Überprüfung: Mindestens einmal im Jahr, in der Regel im ersten Quartal des Geschäftsjahres
- Nach signifikanten Vorfällen: Nach Sicherheitsvorfällen der Schweregrade P1 oder P2 wird die Richtlinie unverzüglich bewertet und ggf. angepasst
- Nach wesentlichen Architekturänderungen: Bei grundlegenden Änderungen an der Plattformarchitektur oder der Infrastruktur
- Bei gesetzlichen Änderungen: Wenn neue rechtliche Anforderungen es erfordern
Änderungen werden versioniert dokumentiert. Die jeweils aktuelle Version ist unter dieser URL abrufbar.
Verwandte Dokumente: Incident Response Plan · Service Level Agreement · Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Fragen zur Informationssicherheit richten Sie bitte an: security@conport.services