Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsbedingungen für die SaaS-Plattform Aldric

Version 1.0 — Stand: März 2026

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der SaaS-Plattform „Aldric", betrieben von der CONPORT Services GmbH. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für die Nutzung der SaaS-Plattform „Aldric" (nachfolgend „Plattform"), betrieben von der CONPORT Services GmbH, Alte Benninghofer Str. 24, 44263 Dortmund (nachfolgend „Anbieter").

(2) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er die Plattform ausschließlich zu gewerblichen oder selbständigen beruflichen Zwecken nutzt.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (§ 126b BGB) zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden eine webbasierte SaaS-Plattform für Compliance-Management zur Verfügung. Der Funktionsumfang richtet sich nach der gewählten Edition (Company Edition oder Provider Edition) und den gebuchten Modulen gemäß der aktuellen Leistungsbeschreibung.

(2) Die Leistungsbeschreibung in ihrer jeweils aktuellen Fassung ist Bestandteil dieser AGB. Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungsbeschreibung weiterzuentwickeln, soweit der vertraglich vereinbarte Funktionsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird.

§ 3 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Kundenkontos oder der Auftragsbestätigung in Textform zustande. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate ab Vertragsschluss.

(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • die andere Partei trotz Mahnung mit einer Frist von 30 Tagen wesentliche Vertragspflichten verletzt;
  • über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird;
  • die monatliche Verfügbarkeit gemäß SLA in drei aufeinanderfolgenden Monaten unter 95 % fällt.

§ 4 Leistungen des Anbieters

Der Anbieter erbringt folgende Leistungen:

  • Bereitstellung der Plattform über das Internet (SaaS) im Rahmen der Leistungsbeschreibung
  • Datenspeicherung auf Servern in der Europäischen Union (EU/EWR)
  • Tägliche Backups der Kundendaten mit einer Aufbewahrungsfrist von 30 Tagen
  • Regelmäßige Wartung, Sicherheitsupdates und Funktionsupdates der Plattform
  • Support gemäß dem vereinbarten Service Level Agreement

Die Verfügbarkeit der Plattform richtet sich nach dem SLA (vgl. § 8).

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich:

  • Zugangsdaten (insbesondere Passwörter und API-Keys) vertraulich zu behandeln, sicher aufzubewahren und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen;
  • die Plattform nur im Rahmen der vereinbarten Nutzung und der geltenden Nutzungsrichtlinien zu verwenden;
  • keine rechtswidrigen Inhalte über die Plattform zu verarbeiten oder zu speichern;
  • den Anbieter unverzüglich über Sicherheitsvorfälle, Missbrauch oder den Verdacht einer unbefugten Nutzung zu informieren;
  • die Plattform nicht zu dekompilieren, zu disassemblieren oder in sonstiger Weise zu reverse-engineeren, soweit dies nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (insb. § 69e UrhG) erlaubt ist.

(2) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm verarbeiteten Daten selbst verantwortlich. Er stellt sicher, dass die Nutzung der Plattform im Einklang mit den für ihn geltenden gesetzlichen Vorschriften erfolgt.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach der Anzahl der gebuchten Benutzerplätze (Seats) und der aktivierten Module gemäß der jeweils gültigen Preisliste. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. der Verlängerung gültige Preisliste.

(2) Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich im Voraus. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

(3) Die Zahlung erfolgt per Lastschrift, Kreditkarte oder Überweisung. Für die Zahlungsabwicklung setzt der Anbieter den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin, Irland) ein.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit anzupassen. Preissteigerungen sind auf maximal 5 % pro Jahr begrenzt, sofern sie nicht auf gestiegene Drittkosten (z. B. Hosting, Lizenzen) zurückzuführen sind. Bei Preiserhöhungen über 5 % steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.

§ 7 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzerklärung und den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und dem BDSG.

(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist Bestandteil dieser AGB.

(3) Der Anbieter setzt Unterauftragsverarbeiter nur mit vorheriger Genehmigung des Kunden ein. Die aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter ist dem Auftragsverarbeitungsvertrag als Anlage beigefügt.

§ 8 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter gewährleistet eine monatliche Verfügbarkeit der Plattform von 99,5 %. Die Einzelheiten sind im Service Level Agreement (SLA) geregelt.

(2) Geplante Wartungsarbeiten finden im Regelfall samstags zwischen 02:00 und 06:00 Uhr (MEZ/MESZ) statt und werden mindestens 5 Werktage im Voraus angekündigt. Geplante Wartungszeiten gelten nicht als Ausfallzeiten.

(3) Bei Unterschreitung der garantierten Verfügbarkeit hat der Kunde Anspruch auf Service Credits gemäß dem SLA.

§ 9 Geistiges Eigentum

(1) Sämtliche Rechte an der Plattform, einschließlich des Quellcodes, der Datenbanken, des Designs, der Dokumentation und aller zugehörigen Materialien, verbleiben beim Anbieter bzw. dessen Lizenzgebern.

(2) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares, widerrufliches Recht zur Nutzung der Plattform im Rahmen der vereinbarten Nutzungsbedingungen.

(3) Die vom Kunden in die Plattform eingegebenen Daten und Inhalte verbleiben im Eigentum des Kunden. Der Anbieter erhält an diesen Daten nur die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte.

§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Haftungsobergrenze: Die Gesamthaftung des Anbieters für sämtliche Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — unabhängig vom Rechtsgrund — begrenzt auf die Summe der vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlten Entgelte. Dies gilt nicht für die in Absatz (1) genannten Fälle.

(4) Der Anbieter haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust (soweit dieser durch ordnungsgemäße Datensicherung hätte vermieden werden können) oder Schäden aus der Verletzung nicht wesentlicher Nebenpflichten bei leichter Fahrlässigkeit.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Anbieters.

§ 11 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke dieses Vertrages zu verwenden. Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Preiskonditionen und Kundendaten.

(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:

  • öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich werden;
  • der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung bekannt waren;
  • der empfangenden Partei von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmäßig mitgeteilt wurden;
  • aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

(3) Diese Vertraulichkeitspflicht besteht für die Dauer des Vertrages und 3 Jahre über das Vertragsende hinaus fort.

§ 12 Freistellung

(1) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen Nutzung der Plattform durch den Kunden oder mit dessen Duldung oder aufgrund von Datenschutzverstößen des Kunden gegen den Anbieter geltend gemacht werden.

(2) Der Kunde übernimmt die Kosten der Rechtsverteidigung des Anbieters, einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich über die Geltendmachung von Ansprüchen informieren.

§ 13 Datenherausgabe und Löschung

(1) Bei Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden auf Anfrage sämtliche in der Plattform gespeicherten Kundendaten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (z. B. JSON, CSV) zum Export zur Verfügung.

(2) Der Kunde hat nach Vertragsende 30 Tage Zeit, seine Daten zu exportieren. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anbieter berechtigt und verpflichtet, sämtliche Kundendaten unwiderruflich zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(3) Daten, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen (insbesondere steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen), werden für die Dauer der gesetzlichen Frist aufbewahrt und nach deren Ablauf gelöscht. Der Zugriff auf diese Daten ist während der Aufbewahrungsfrist auf das gesetzlich erforderliche Maß beschränkt.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Dortmund, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.

(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform an Dritte abzutreten oder zu übertragen.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


Anlage: Provider Edition — Zusätzliche Bestimmungen

Die folgenden Bestimmungen gelten ergänzend für Kunden, die die Aldric-Plattform in der Provider Edition nutzen und ihren eigenen Kunden (nachfolgend „Sub-Mandanten") Zugang zur Plattform gewähren.

A1 — Gegenstand und Abgrenzung

(1) Die Provider Edition ermöglicht dem Kunden (nachfolgend „Provider"), die Plattform als White-Label-Lösung unter eigener Marke und eigenem Branding seinen Sub-Mandanten anzubieten.

(2) Der Provider ist eigenständiger Vertragspartner des Anbieters. Zwischen dem Anbieter und den Sub-Mandanten bestehen keine vertraglichen Beziehungen. Der Provider ist gegenüber seinen Sub-Mandanten alleiniger Vertragspartner und Ansprechpartner.

A2 — Sub-Mandanten-Verwaltung

(1) Der Provider kann über die Plattform eigenständig Sub-Mandanten anlegen, verwalten und deaktivieren. Jeder Sub-Mandant erhält einen isolierten Mandantenbereich mit vollständiger Datentrennung.

(2) Der Provider ist verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen gegenüber seinen Sub-Mandanten, insbesondere im Hinblick auf Vertragsschluss, Datenschutz und Informationspflichten.

A3 — White-Label und Branding

(1) Der Provider darf die Plattform unter eigener Marke und eigenem Branding anbieten. Die Gestaltung des White-Label-Auftritts (Logo, Farben, Domain) erfolgt über die dafür vorgesehene Konfigurationsoberfläche.

(2) Der Provider darf den Markennamen „Aldric" oder „CONPORT" nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Anbieters verwenden. Ein Hinweis „Powered by Aldric" im Footer ist zulässig und kann vom Provider optional aktiviert werden.

A4 — Vergütung und Provisionen

(1) Die Vergütung für die Provider Edition setzt sich zusammen aus einer monatlichen Grundgebühr und einem nutzungsabhängigen Anteil pro Sub-Mandant und Seat, gemäß der individuellen Provisionsvereinbarung.

(2) Der Provider ist in der Preisgestaltung gegenüber seinen Sub-Mandanten frei. Der Anbieter macht keine Vorgaben zu Mindest- oder Höchstpreisen.

(3) Die Abrechnung zwischen Anbieter und Provider erfolgt monatlich. Provisionsabrechnungen werden dem Provider bis zum 10. Werktag des Folgemonats bereitgestellt.

A5 — Datenschutz und DPA-Weitergabe

(1) Der Provider ist verpflichtet, mit jedem seiner Sub-Mandanten einen eigenen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO zu schließen, sofern er in deren Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet.

(2) Der Provider stellt sicher, dass die Verpflichtungen aus dem zwischen ihm und dem Anbieter geschlossenen DPA in vollem Umfang an seine Sub-Mandanten weitergegeben werden (DPA-Weitergabe-Pflicht).

(3) Der Provider informiert seine Sub-Mandanten über den Einsatz des Anbieters als Unterauftragsverarbeiter und stellt die hierzu erforderliche Genehmigung sicher.

A6 — Haftung und Freistellung (Provider)

(1) Der Provider stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen seiner Sub-Mandanten frei, die aus der Nutzung der Plattform durch den Provider oder seine Sub-Mandanten entstehen.

(2) Die Haftungsbeschränkungen aus § 10 gelten auch im Verhältnis zwischen Anbieter und Provider. Die Haftungsobergrenze gemäß § 10 Abs. 3 bezieht sich auf die vom Provider gezahlten Entgelte, nicht auf die Entgelte der Sub-Mandanten.

A7 — Kündigung und Übergang

(1) Bei Kündigung des Provider-Vertrages gelten die Fristen aus § 3. Der Provider ist verpflichtet, seine Sub-Mandanten rechtzeitig über die Beendigung des Dienstes zu informieren.

(2) Auf Wunsch des Providers kann der Anbieter Sub-Mandanten in einen direkten Vertrag mit dem Anbieter überführen (Migration). Die Einzelheiten werden individuell vereinbart. Ein Anspruch auf Migration besteht nicht.

Stand: März 2026